Vorbereitung auf Wesenstest & Sachkundenachweis

Wir unterstützen Dich bei der Vorbereitung auf die Prüfung.

Wir unterstützen Dich bei der Vorbereitung auf den Wesenstest. So kannst Du für Deinen Hund ein Leben ohne Maulkorbpflicht erarbeiten. Wir geben Dir mit sachkundigem Training eine solide Grunderziehung mit auf den Weg, sodass auch fernab der Prüfung ein entspanntes Zusammenleben möglich ist. Wir sind der festen Überzeugung, dass kein Lebewesen böse geboren wird – Gute Erziehung und Sozialisation machen den Unterschied. Unsere Trainer haben langjährige Erfahrung mit dem Themenbereich „Listenhund“ und bereiten euch optimal auf die Prüfung durch einen Sachverständigen vor.

Bitte beachte, dass die Vorbereitung auf den Wesenstest zeitintensiv sein kann und daher für das Training auch Einzelstunden erforderlich sein können. Für Deinen persönlichen Trainingsplan sprich uns einfach an.

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Grundlegende Informationen zum Wesenstest

Ein Wesenstest ist eine Untersuchung, die das Gefahrenpotenzial eines Hundes bestimmen soll. Ausgebildete Sachverständige überprüfen mithilfe eines solchen Tests einerseits das allgemeine Hundeverhalten und andererseits das Verhalten in stressbedingten Situationen des Alltags. Welche Tiere einen Wesenstest absolvieren müssen, legen die Bundesländer in Eigenregie fest. Detaillierte Informationen dazu finden Hundehalter in der Hundeverordnung beziehungsweise dem Hundegesetz des jeweiligen Landes.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Wesenstest für Hunde dient dazu, das Verhalten eines Tieres zu untersuchen, um herauszufinden, ob von diesem eine Gefahr ausgeht.
  • Welche Hunde an einem derartigen Test teilnehmen müssen, regelt jedes Bundesland mit einer eigens erstellten Hundeverordnung inklusive Rasseliste.
  • Zusätzlich zu den Listenhunden besteht auch für Aggressionshunde häufig die Pflicht, an einem Wesenstest teilzunehmen.
  • Fällt ein Hund bei dem Verhaltenstest durch, entscheidet der zuständige Veterinär über mögliche Sanktionen.

Fragen und Antworten: Wesenstest & Sachkundenachweis

Wann ist ein Wesenstest für einen Hund notwendig?

Oftmals müssen nicht nur die Tiere einen Verhaltenstest absolvieren, die auf der
Kampfhundeliste stehen, sondern auch sogenannte Aggressionshunde. Bei einem Listenhund geht der Gesetzgeber prinzipiell davon aus, dass das Tier aufgrund seiner
Rasse, also genetisch bedingt, gefährlich ist. In solchen Fällen überprüfen Sachverständige
insbesondere, ob es Anzeichen für die angenommene rassespezifische Aggressivität gibt. In manchen Bundesländern sind Halter eines entsprechenden Tieres verpflichtet, bei diesem alle zwei Jahre einen Wesenstest durchführen zu lassen. Dadurch haben die Behörden die Möglichkeit, die Entwicklung eines Tieres nachzuverfolgen. Je nach Region kann ein bestandener Test entweder die Haltung des Hundes legitimieren oder den Besitzer sogar von den speziellen Auflagen befreien, die für Listenhunde gelten.
Sogenannte Aggressionshunde befinden sich nicht zwangsläufig auf einer Rasseliste. Bei
ihnen handelt es sich um Vierbeiner, die in der Vergangenheit aggressive Verhaltensauffälligkeiten zeigten, die zu einer Anzeige führten. Ein solcher gefährlicher Hund muss ebenfalls zum Test erscheinen, damit der Sachverständige einschätzen kann, ob das Tier ein arttypisches Aggressionsverhalten zeigt.

Wer führt den Wesenstest durch?

Da der Wesenstest für Hunde in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, unterscheidet es sich
von Region zu Region, wer für die Durchführung eines Wesenstests verantwortlich ist. Je nach
Wohnort können sich Hundehalter an eine der folgenden Stellen wenden:

  • Veterinäramt
  •  Ordnungsamt
  • Polizei
  • Tierärzte

Ab welchem Alter kann ein Hund den Wesenstest machen?

Experten empfehlen, Hunde erst ab einem Alter von etwa 15 Monaten für den Verhaltenstest anzumelden. Darüber hinaus gibt es auch hier unterschiedliche Länderregelungen. In einigen Bundesländern besteht beispielsweise die Möglichkeit, Hunde bereits im Alter von 6 Monaten zur Untersuchung zu bringen. In anderen Regionen können Halter das Tier erst dann zum Test anmelden, wenn der Vierbeiner mindestens 12 oder 15 Monate alt ist.

Ablauf des Wesenstests

Der Ablauf des Verhaltenstests variiert ebenfalls von Bundesland zu Bundesland. Teilweise gibt es sogar Unterschiede zwischen einzelnen Sachverständigen. Der Test besteht gewöhnlich aus zwei Teilen – einer Befragung des Halters und der eigentlichen Untersuchung. Die Durchführung erfolgt normalerweise am Wohnort des Halters. Im Allgemeinen testen die Prüfer, wie der Hund in verschiedenen Situationen reagiert. Dabei handelt es sich zum einen um alltägliche Szenarien und zum anderen um Situationen, in denen der Sachverständige den Hund bewusst provoziert. In der Regel nimmt der Sachverständige folgende Verhaltensweisen unter die Lupe:

Gehorsam, beispielsweise das Ausführen bestimmter Kommandos

  • Kontakt des Hundes zur Umwelt, beispielsweise Stresssituationen wie ein hupendes
    Auto oder ein schreiendes Baby in einem Kinderwagen
  • Kontakt des Hundes zu Menschen, beispielsweise der Kontakt mit einem Jogger
  • Kontakt des Hundes zu anderen Hunden, beispielsweise eine Konfrontation mit einem gleichgeschlechtlichen Hund hinter einem Zaun

Der Hund erhält nur im Falle einer offensiv aggressiven Reaktion eine negative Bewertung. Ein Beispiel dafür wäre etwa ein Bissversuch des Tieres. Nach einem erfolgreich absolvierten Test bekommt der Halter des Tieres eine Unbedenklichkeitserklärung (Negativgutachten). Dieser Nachweis bestätigt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist. Allerdings kann selbst ein positives Gutachten mit verschiedenen Auflagen verbunden sein.