zwei Hunde berühren sich mit ihren Schnauzen

Vorbereitung auf Wesenstest & Sachkundenachweis

Wir unterstützen Dich bei der Vorbereitung auf die Prüfung.

Wir unterstützen dich gezielt bei der Vorbereitung auf den Wesenstest / den Sachkundenachweis – unabhängig davon, ob dieser rassebedingt erforderlich ist oder aufgrund eines Vorfalls angeordnet wurde.

Wir stehen klar hinter Hunden sogenannter Listenrassen und begegnen Mensch-Hund-Teams ohne Vorurteile. Ein Vorfall bedeutet nicht, dass ein Hund „problematisch“ ist – entscheidend ist, wie mit der Situation umgegangen wird und welche Strukturen anschließend geschaffen werden.

Im Training arbeiten wir an einer soliden Grunderziehung, klarer Orientierung und alltagstauglichem Verhalten. Ziel ist eine Vorbereitung, die nicht nur auf die Prüfung ausgerichtet ist, sondern auch langfristig ein stabiles und entspanntes Zusammenleben ermöglicht.

Unsere Trainer verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Listenhunden und kennen die Anforderungen der Prüfungen durch Sachverständige. Die Vorbereitung erfolgt realistisch, strukturiert und angepasst an die jeweilige Ausgangslage.

Bitte beachte, dass die Vorbereitung auf den Wesenstest zeitintensiv sein kann. Je nach Situation stehen Einzelstunden im Vordergrund; ergänzend kann die Teilnahme am Gruppentraining ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitung sein.

Einzeltraining Hund Pfötchen
Hund mit Maulkorb
Einzeltraining Hund Livi

Grundlegende Informationen zum Wesenstest

Ein Wesenstest ist eine Untersuchung, die das Gefahrenpotenzial eines Hundes bestimmen soll. Ausgebildete Sachverständige überprüfen mithilfe eines solchen Tests einerseits das allgemeine Hundeverhalten und andererseits das Verhalten in stressbedingten Situationen des Alltags. Welche Tiere einen Wesenstest absolvieren müssen, legen die Bundesländer in Eigenregie fest. Detaillierte Informationen dazu finden Hundehalter in der Hundeverordnung beziehungsweise dem Hundegesetz des jeweiligen Landes.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Wesenstest für Hunde dient dazu, das Verhalten eines Tieres zu untersuchen, um herauszufinden, ob von diesem eine Gefahr ausgeht.
  • Welche Hunde an einem derartigen Test teilnehmen müssen, regelt jedes Bundesland mit einer eigens erstellten Hundeverordnung inklusive Rasseliste.
  • Zusätzlich zu den Listenhunden besteht auch für Aggressionshunde häufig die Pflicht, an einem Wesenstest teilzunehmen.
  • Fällt ein Hund bei dem Verhaltenstest durch, entscheidet der zuständige Veterinär über mögliche Sanktionen.

Fragen und Antworten: Wesenstest & Sachkundenachweis

Wann ist ein Wesenstest für einen Hund notwendig?

Nicht nur Hunde sogenannter Listenrassen müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Wesenstest absolvieren. Auch Hunde, die nach einem Vorfall als gefährlich eingestuft wurden, können dazu verpflichtet sein.

Bei Listenhunden geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass aufgrund der Rasse eine erhöhte Gefährdung bestehen könnte. Im Wesenstest wird daher überprüft, ob der Hund Anzeichen für eine rassespezifische Aggressivität zeigt oder sich im Alltag unauffällig verhält. In einigen Bundesländern ist eine regelmäßige Wiederholung des Tests vorgeschrieben, um die Entwicklung des Hundes beurteilen zu können. Ein bestandener Wesenstest kann – je nach Region – Auflagen reduzieren oder aufheben.

Hunde, die als sogenannte Aggressionshunde eingestuft wurden, müssen nicht zwangsläufig einer bestimmten Rasse angehören. Grundlage hierfür ist meist ein Vorfall, der zu einer Anzeige geführt hat. Im Rahmen des Wesenstests wird geprüft, ob das gezeigte Verhalten situationsbedingt war oder ob tatsächlich eine erhöhte Gefährdung besteht.

Der Wesenstest dient somit nicht der Verurteilung eines Hundes, sondern der fachlichen Einschätzung seines Verhaltens und seiner Entwicklung.

Wer führt den Wesenstest durch?

Da der Wesenstest für Hunde in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, unterscheidet es sich
von Region zu Region, wer für die Durchführung eines Wesenstests verantwortlich ist. Je nach
Wohnort können sich Hundehalter an eine der folgenden Stellen wenden:

  • Veterinäramt
  •  Ordnungsamt
  • Polizei
  • Tierärzte

Ab welchem Alter kann ein Hund den Wesenstest machen?

Experten empfehlen, Hunde erst ab einem Alter von etwa 15 Monaten für den Verhaltenstest anzumelden. Darüber hinaus gibt es auch hier unterschiedliche Länderregelungen. In einigen Bundesländern besteht beispielsweise die Möglichkeit, Hunde bereits im Alter von 6 Monaten zur Untersuchung zu bringen. In anderen Regionen können Halter das Tier erst dann zum Test anmelden, wenn der Vierbeiner mindestens 12 oder 15 Monate alt ist.

Ablauf des Wesenstests

Der Ablauf des Verhaltenstests variiert ebenfalls von Bundesland zu Bundesland. Teilweise gibt es sogar Unterschiede zwischen einzelnen Sachverständigen. Der Test besteht gewöhnlich aus zwei Teilen – einer Befragung des Halters und der eigentlichen Untersuchung. Die Durchführung erfolgt normalerweise am Wohnort des Halters. Im Allgemeinen testen die Prüfer, wie der Hund in verschiedenen Situationen reagiert. Dabei handelt es sich zum einen um alltägliche Szenarien und zum anderen um Situationen, in denen der Sachverständige den Hund bewusst provoziert. In der Regel nimmt der Sachverständige folgende Verhaltensweisen unter die Lupe:

Gehorsam, beispielsweise das Ausführen bestimmter Kommandos

  • Kontakt des Hundes zur Umwelt, beispielsweise Stresssituationen wie ein hupendes
    Auto oder ein schreiendes Baby in einem Kinderwagen
  • Kontakt des Hundes zu Menschen, beispielsweise der Kontakt mit einem Jogger
  • Kontakt des Hundes zu anderen Hunden, beispielsweise eine Konfrontation mit einem gleichgeschlechtlichen Hund hinter einem Zaun

Der Hund erhält nur im Falle einer offensiv aggressiven Reaktion eine negative Bewertung. Ein Beispiel dafür wäre etwa ein Bissversuch des Tieres. Nach einem erfolgreich absolvierten Test bekommt der Halter des Tieres eine Unbedenklichkeitserklärung (Negativgutachten). Dieser Nachweis bestätigt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist. Allerdings kann selbst ein positives Gutachten mit verschiedenen Auflagen verbunden sein.